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Ja,bei jährlicher Zahlungsweise erhalten Sie einen Rabatt von 4% auf den Jahresbeitrag.
Nein. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei einer privaten Versicherung keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden. Rechnen Sie selbst.
Grundlage für die Kalkulation der Tarife sind unter anderem die Sterbewahrscheinlichkeiten, unterschieden nach Geschlechtern und Jahrgängen.Statistisch gesehen haben Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer. Dies ist der Grund wieso gleiche Leistungen für Frauen teurer sind.
Zusätzliche Frage nur wenn auch ein Krankentagegeld beantragt wird:
Sind Sie arbeitsunfähig oder waren Sie in den letzten 3 Jahren länger als 1 Woche durchgehend arbeitsunfähig
Grundsätzlich der Versicherungsnehmer,jede versicherte Person und für Kinder ab 15 Jahren,das versicherte Kind selbst und ein Elternteil müssen den Antrag unterschreiben.
Grundsätzlich der Versicherungsnehmer,jede versicherte Person und für Kinder ab 15 Jahren,das versicherte Kind selbst und ein Elternteil müssen den Antrag unterschreiben.
Da wir Ihnen ein sehr kundenfreundliches Aufnahmeverfahren bieten, ist die Angabe der Bankverbindung unumgänglich. Bitte haben Sie dafür Verständniss.
Erstens Wartezeiten - üblich sind für Zahnersatzleistungen 8 Monate Wartezeit, d.h. sofern in dieser Zeit Behandlungstermine Kosten verursachen, fallen diese nicht unter die Erstattung. Sie können im Bedarfsfall versuchen, erst nach Vertragsschluß überraschend anstehende Maßnahmen evtl. ganz oder zum Teil über die 8-monatige Wartezeit hinauszuschieben, dann erhalten Sie dafür die tarifliche Erstattung.
Zweitens gibt es Leistungsbegrenzungen je nach dem gewählten Tarif.
Es gelten die üblichen Wartezeiten von 3 Monaten( allgemeine Wartezeit, entfällt bei der Auslandsreisekrankenversicherung und entfällt bei Unfällen) bzw. 8 Monaten (besondere Wartezeiten,für die Leistungsarten Schwangerschaft, Psychotherapie und Zahnersatz).
Ist jedoch Zahnersatz aufgrund eines Unfalles nötig,entfallen sämtliche Wartezeiten.
In den Sonderbedingungen für Ausbildungstarife und für Studenten sind keine Wartezeiten einzuhalten.
In den ersten vier Versicherungsjahren (Vj.) erhalten Sie Ihre Leistungen max. aus folgendem Rechnungsbetrag:
Die gesetzliche Krankenversicherung, ebenso unsere Leistungsabteilung berät Sie in Leistungsfragen
( Hotline: 0180 / 22 44 887).
Ja, aber dieser ist nur in Kombination mit den Tarifpaketen versicherbar.
Alle anderen Tarife enthalten die Zahnersatzleistung im Paket mit anderen Leistungen (z.B. die wirklich wichtige Auslandskrankenversicherung; Leistung für Heilmittel, für Heilpraktiker, Brille und ganz unterschiedlichen Kombinationen) und heißen als solche im Fachjargon " Ergänzungstarife " bzw. werden im allgemeinen Sprachgebrauch vereinfachend Zusatzversicherungen genannt.
Die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sind niedriger als Sie glauben.
Gerade für medizinisch optimale Behandlungen wie z.B. Inlays und Implantate leisten die Krankenkassen nur den viel geringengeren Festzuschussbetrag (28%). Und die Leistungen wofür jetzt noch geleistet wird, werden immer weniger. Die Lücken der gesetzlichen Krankenkassen sehen Sie hier.
Wenn nichts konkretes ansteht und geplant ist: Ja! Dann wird geleistet. Es wird später für alles geleistet, was beim und vor dem Abschluß nicht konkret als Zahnersatzmaßnahme bereits behandelt oder konkret geplant oder angeraten war.
Mit anderen Worten: geleistet wird für alles was medizinisch begründet, irgendwann später vom Zahnarzt an den Zähnen gemacht werden kann. Beispiel: Ihr Zahnarzt sagt, die Plomben gehen jetzt schon noch (vielleicht 1-2 Jahre oder länger), aber irgendwann sollten / können wir die eine oder andere erneuern. Das ist keine konkrete Planung und ist daher versichert.
Wenn jedoch konkretes läuft oder angeraten und schon geplant ist: Nein!
Nicht geleistet wird für konkrete Maßnahmen, das sind solche die jetzt gerade ablaufen, oder konkret besprochen oder sogar mit einem bereits erstellten Heil-Kostenplan unmittelbar in Angriff genommen worden sind oder werden.
In unserem Angebot stellen wir praktisch keine Zahnfragen. Dieser Tarif leistet, wie eben erklärt, n i c h t für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn, also n i c h t für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkret geplante bzw. angeratene zahnärztliche bzw. kieferorthopädische Maßnahmen, d.h. der Versicherer leistet n i c h t für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn.
Auch laufende Behandlungen stören die Auf- bzw. Annahme nicht. Bei anderen Versicherern wird abgelehnt oder mit aufwändigen Leistungsausschlüssen ein Vertrag aufgenommen, sofern aktuelle eine zahnärztliche Maßnahme läuft oder kurzfrsitig bevorsteht.
Ja! In unserem Angebot sind prinzipiell die Tarife nach den wirklich allerbesten Zahnleistungen ausgesucht. Diese enthalten regelmäßig auch Leistungen z.B. für Brille, Heilpraktiker usw., je nach Tarif.
Beachten Sie bitte: Diese Leistung für Zahnersatz ist im Normalfall für die meisten Personen am Wichtigsten, denn Sie gehen ja 1 -2 mal pro Jahr zum Zahnarzt und jeder Besuch k a n n teuer werden, hierfür liefern unsere Tarife die beste Leistung.
Die Leistungen für Brille sind deshalb bei uns nicht das wichtigste Auswahlkriterium. Es gibt aber noch andere wichtige Zusatztarifarten. Diese finden Sie hier!
Gute Tarife kosten zwischen 20-45 € pro Monat. Die genauen Kosten können Sie mit unserem Online-Angebotsrechner sofort berechnen.
Bedenken Sie folgendes:
Zahntarife sind etwas Besonderes, denn es ist die einzige Versicherungsart, wo Sie 100 % vorhersehbare Schäden versichern können und dürfen, d.h. es kann gut sein, daß Sie viel mehr Erstattung zurückbekommen, als Sie jemals einzahlen. Aber auch dann, wenn es sich nicht sofort "rentiert" ist der Schutz sinnvoll, weil später unvorhersehbare teure Eigenanteile erheblich reduziert werden können.
Sinnvoll wäre es, wenn Sie Ihren Zahnarzt über Ihre Absicherung informieren.
Zeigen Sie ihm Ihre Tarifbeschreibung von uns, dann kann er bessere Versorgungen auch einbeziehen.
Lassen Sie vor Durchführung von Zahnersatzmaßnahmen Heil- und Kostenpläne erstellen.
Diese immer zuerst der gesetzlichen Krankenversicherung zukommen lassen,auch wenn diese nichts zahlt, und dann der SIGNAL-IDUNA. Faxen reicht.
Wenn die Kasse nichts leistet, muß dies von ihr bestätigt werden. Wir können erst tarifgemäß leisten, wenn feststeht, wieviel die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.
1. Die bisherigen (schon heute sehr geringen) Zahnersatz-Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse müssen in Zukunft extra bezahlt werden. Dazu wird eine sog. "Zahnersatz-Pflichtversicherung" eingeführt.
2. Diese Pflichtversicherung kann sowohl bei einer privaten, als auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
3. Die weiterhin bestehenden Versorgungslücken können, wie schon heute, nur durch eine private Zusatzversicherung geschlossen werden. ausführliche Informationen zur Gesundheitsreform finden Sie hier...
Ein Expertengremium hat allen Zahnersatzbefunde in einem Katalog zusammengefasst und jedem dieser Befunde eine Regelversorgung zugeordnet. Diese kann als einfache Zahnersatzausführung mit preiswerten Material- und Laborkosten angesehen werden. Anschließend wurde festgelegt, was eine Versorgung im Durchschnitt kosten darf.
Wie hoch ist der befundbezogene Festzuschuss?
Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem zahnärztlichen Befund und nicht mehr nach der Behandlungsmethode. Besserer Zahnersatz ist für gesetzlich Krankenversicherte damit teurer geworden.
Ein Beispiel
Der zahnärztliche Befund lautet: Zahnlücke mit einem fehlenden Zahn. In diesem Fall gibt es verschiedene Therapiemöglichkeiten – üblich ist eine Brückenkonstruktion. Sie haben natürlich die Möglichkeit sich für eine andere, aufwändigere Versorgung, zu entscheiden. Die kann z.B. ein Implantat sein.